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AGB

      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Sandherr Consulting

  • 1 Anwendungsbereich
    (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Sandherr Consulting erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge der Sandherr Consulting mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    (2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sandherr Consulting ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Sandherr Consulting auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
    (3) Die Dienstleistungen und Angebote von Sandherr Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).

 

  • 2 Leistungen
    (1) Sandherr Consulting erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für KMU im Bereich des Onlinemarketings und des Social-Media-Recruitings (Mitarbeitergewinnung). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Sandherr Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes oder eines konkreten Erfolges, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
    (2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Sandherr Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Sandherr Consulting bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
    (3) Sandherr Consulting wird den Kunden bei der Durchführung der Werbekampagnen auf etwaige rechtliche Anforderungen hinweisen, jedoch obliegt die Verantwortung für die rechtliche Konformität von Werbeanzeigen, Impressum, Datenschutzerklärungen usw. dem Kunden.
    (4) Werbeplattformen wie Google oder Meta sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Sandherr Consulting haftet nicht für ein solches Vorgehen.
    (5) In Bezug auf die von Sandherr Consulting zu erbringenden Dienstleistungen steht Sandherr Consulting hinsichtlich der Art und Weise der Leistungsausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
    (6) Sandherr Consulting ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu erbringen.
    (7) Die vereinbarte Vergütung von Sandherr Consulting enthält, sofern nicht anders vereinbart, kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat bereitzustellen und ggf. direkt an die Plattformbetreiber zu entrichten.
    (8) Sandherr Consulting garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen oder Bewerbungen und keine bestimmte Qualität im Rahmen der Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird – sofern nicht anders vereinbart – nicht geschuldet.
    (9) Sofern Sandherr Consulting im Rahmen der Leistungen Domains und Funnel bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

  • 3 Vertragsabschluss
    (1) Der Vertragsschluss kann telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen. Telefonische Vertragsschlüsse werden nach Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
    (2) Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde eine Vertragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail erhalten und bestätigt hat.

 

  • 4 Abnahmebedürftige Leistungen
    (1) Soweit Leistungen von Sandherr Consulting ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten die nachfolgenden Regelungen.
    (2) Sandherr Consulting kann nach Abschluss von Teilleistungen deren Abnahme verlangen und nach Gesamtfertigstellung eine Gesamtabnahme.
    (3) Der Kunde kann zur Abnahme mit Frist von einer Woche aufgefordert werden. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
    (4) Bei festgestellten Mängeln ist Sandherr Consulting zur Nachbesserung berechtigt.

 

  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
    (1) Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    (2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
    (3) Bei vereinbarten Lastschriften hat der Kunde für ausreichende Deckung zu sorgen. Rückbuchungskosten trägt der Kunde.

 

  • 6 Kündigung, Laufzeit
    (1) Die Vertragslaufzeit ist fest vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung mindestens vier Wochen vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum.
    (2) Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail an eine Kündigungsmöglichkeit erinnert.
    (3) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit sind ausgeschlossen.
    (4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nicht anders vereinbart.
  • 7 Verzug und außerordentliche Kündigung
    (1) Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen aller notwendigen Informationen.
    (2) Bei Zahlungsverzug kann Sandherr Consulting Leistungen aussetzen.
    (3) Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann Sandherr Consulting den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

 

  • 12 Haftung
    (1) Sandherr Consulting haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    (2) Die Datensicherung obliegt dem Kunden. Sandherr Consulting haftet bei Datenverlust nur im Rahmen der typischen Wiederherstellungskosten.

 

  • 13 Widerrufsrecht
    Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Sandherr Consulting gewährt ein solches nicht freiwillig.

 

Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Vertrag geht der individuelle Vertrag vor.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Sandherr Consulting, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz der Sandherr Consulting zuständige Gericht. Diese Vereinbarung gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

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